Die Kanzlei können Sie sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.

Der Bahnhof ist ca. 150 Meter und der Zentrale Omnibus Bahnhof nur ca. 200 Meter entfernt.

 

Da die Kanzlei in der Fußgängerzone liegt, kann vor der Kanzlei nur mit einer Ausnahmegenehmigung geparkt werden. Für unsere Mandanten holen wir im Bedarfsfall eine solche Genehmigung gerne gebührenfrei ein. Um die Fußgängerzone herum, finden Sie zahlreiche Kurzzeitparkplätze. Nur 150 Meter von der Kanzlei entfernt liegt das Parkhaus Sültebusch. Hier können Sie die erste Stunde kostenlos parken. Wenn Sie ihr Auto abgestellt haben, gehen Sie durch die Bahnunterführung Richtung Innenstadt. Sie kommen dann genau auf die Strasse “Am Kurpark” zu. Die Kanzlei liegt im ersten Haus auf der linken Seite.

     
 


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Um das Parkhaus Sültebusch zu erreichen, müssen Sie die Stadtautobahn(Mindener- bzw. Kanalstraße) befahren. Kommen Sie aus Richtung Osnabrück (A30) biegen Sie an der 2. Ampel auf der Stadtautobahn rechts ab. Die Parkhauseinfahrt kommt nach ca. 150 Metern auf der linken Seite. Aus Richtung Hannover/Dortmund fahren Sie von der A2 Autobahnkreuz Abfahrt 32 Bad Oeynhausen in Richtung A30 Osnabrück / Amsterdam ab. An der 8. Ampel biegen Sie links Richtung Parkhaus Innenstadt/Sültebusch ab.