| Die Kanzlei
können Sie sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Der Bahnhof ist ca.
150 Meter und der Zentrale Omnibus Bahnhof nur ca. 200 Meter entfernt.
Da die Kanzlei in der
Fußgängerzone liegt, kann vor der Kanzlei nur mit einer Ausnahmegenehmigung
geparkt werden. Für unsere Mandanten holen wir im Bedarfsfall eine
solche Genehmigung gerne gebührenfrei ein. Um die Fußgängerzone
herum, finden Sie zahlreiche Kurzzeitparkplätze. Nur 150 Meter von
der Kanzlei entfernt liegt das Parkhaus Sültebusch. Hier können
Sie die erste Stunde kostenlos parken. Wenn Sie ihr Auto abgestellt haben,
gehen Sie durch die Bahnunterführung Richtung Innenstadt. Sie kommen
dann genau auf die Strasse “Am Kurpark” zu. Die Kanzlei liegt
im ersten Haus auf der linken Seite. |